EU-KI-Gesetz: Erste Verbote treten in Kraft
Dieser Blogartikel wurde automatisch erstellt (und übersetzt). Er basiert auf dem folgenden Original, das ich für die Veröffentlichung auf diesem Blog ausgewählt habe:
AI systems with ‚unacceptable risk‘ are now banned in the EU | TechCrunch.
EU-KI-Gesetz: Erste Verbote treten in Kraft
Am 2. Februar trat ein erster Teil des EU AI Act in Kraft, der den Einsatz von KI-Systemen mit unakzeptablem Risiko untersagt. Dieses umfassende Regelwerk, das nach jahrelanger Entwicklung vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, zielt darauf ab, den Einsatz von KI in verschiedenen Bereichen zu regulieren und Einzelpersonen vor potenziellen Schäden zu schützen.
Die Risikokategorien des AI Act
Der AI Act unterscheidet vier Risikostufen:
- Minimales Risiko: Keine regulatorische Aufsicht (z.B. Spamfilter).
- Begrenztes Risiko: Leichte regulatorische Aufsicht (z.B. Kundenservice-Chatbots).
- Hohes Risiko: Starke regulatorische Aufsicht (z.B. KI für medizinische Empfehlungen).
- Unakzeptables Risiko: Vollständiges Verbot.
Verbotene KI-Anwendungen
Zu den verbotenen Anwendungen gehören unter anderem:
- KI für Social Scoring (Erstellung von Risikoprofilen basierend auf Verhalten).
- KI, die Entscheidungen unterschwellig oder täuschend manipuliert.
- KI, die Schwachstellen wie Alter, Behinderung oder sozioökonomischen Status ausnutzt.
- KI, die versucht, Verbrechen anhand des Aussehens vorherzusagen.
- KI, die Biometrie verwendet, um auf Merkmale wie sexuelle Orientierung zu schließen.
- KI, die in Echtzeit biometrische Daten im öffentlichen Raum für Strafverfolgungszwecke sammelt.
- KI, die versucht, Emotionen am Arbeitsplatz oder in der Schule abzuleiten.
- KI, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das Sammeln von Bildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras erstellt oder erweitert.
Unternehmen, die diese Anwendungen in der EU einsetzen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen, unabhängig von ihrem Hauptsitz. Diese können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Vorjahresumsatzes betragen.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Obwohl die Einhaltung ab dem 2. Februar erwartet wird, treten die Sanktionen erst später in Kraft. Es wird erwartet, dass die zuständigen Behörden bis August feststehen, und erst dann werden die Straf- und Durchsetzungsbestimmungen wirksam.
Es gibt Ausnahmen von den Verboten, z. B. für Strafverfolgungsbehörden bei gezielten Suchen nach Entführungsopfern oder zur Abwehr konkreter Bedrohungen. Auch Systeme zur Emotionserkennung in medizinischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen können unter bestimmten Umständen zulässig sein.
Zusammenspiel mit anderen Gesetzen
Es wird darauf hingewiesen, dass die KI-Regulierung nicht isoliert betrachtet werden darf. Andere Gesetze wie die DSGVO, NIS2 und DORA interagieren mit dem AI Act und können zu Herausforderungen führen, insbesondere bei sich überschneidenden Meldepflichten.
Die EU-Kommission plant, Anfang 2025 weitere Leitlinien zu veröffentlichen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Leitlinien die Anwendung des AI Act konkretisieren und welche Klarheit sie in Bezug auf das Zusammenspiel mit anderen Gesetzen bringen werden.
Die Frage ist, wie Unternehmen mit der Komplexität der neuen Verordnungen umgehen und gleichzeitig Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz vorantreiben werden. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich der AI Act in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er auf die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen in Europa haben wird.